Dabei führt der Podologe unter Beachtung der hygienischen Erfordernisse selbständig fußpflegerische Behandlungsmaßnahmen durch, erkennt eigenständig pathologische Veränderungen oder Symptome von Erkrankungen am Fuß, die eine ärztliche Behandlung erfordern und führt gegebenenfalls, auf ärztliche Verordnung hin, medizinisch indizierte Behandlungen durch.
Zum Tätigkeitsfeld gehören insbesondere die Behandlung von Hühneraugen, vermehrte Hornhautbildung, alle Arten von Nagelmissbildungen wie eingewachsene, verdickte oder verpilzte Nägel sowie die Nagelspangenbehandlung, Anfertigung von Orthesen (Druckentlastung) und Nagelprothetik.
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