Den Begriff „Fußpfleger“ gibt es nicht als geschützte Berufsbezeichnung und er stellt auch keinen anerkannten Ausbildungsberuf dar. Dies bedeutet, dass jeder Fußpfleger, der eine Einweisung, egal in welchem zeitlichen Umfang durchlaufen hat, auch Füsse behandeln darf. Der Schulungsumfang ist z.Zt. sehr unterschiedlich und liegt zwischen 2 Tagen und 6 Monaten. Dass es hierbei erhebliche Qualitätsunterschiede gibt, liegt deutlich auf der Hand.
Im Gegensatz zur Fußpflege ist die Podologie eine anerkannte Berufsbezeichnung. Die Voraussetzungen, um praktizieren zu können, sind sehr hoch angesiedelt. Die Ausbildungsdauer beträgt 4 Semester in Vollzeit und wird durch eine Prüfung mit staatlich anerkanntem Abschluss beendet. Um eine Podologie - Praxis zu führen, sind spezielle infrastrukturelle Nachweise zu erbringen, hierunter fallen Hygieneauflagen und die Bereitstellung von verschiedenen Geräten. Eine jährliche Überprüfung der Praxisräume wird durch die Krankenkassen durchgeführt.
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